Auch bei den aktuell besonders niedrigen Zinsen kann man bei der Baufinanzierung vieles falsch machen. Lassen Sie sich deshalb unabhängig beraten und vertrauen Sie nicht allein Ihrer Hausbank. (Foto: Interhyp)

Das neue Jahr wird zunächst mit günstigen Baufinanzierungszinsen starten, moderate Steigerungen im Jahresverlauf sind aber zu erwarten, berichtet Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. Wer eine Immobilienfinanzierung plant, müsse sich zudem auf Neuerungen bei gesetzlichen Regelungen und Fördermitteln einstellen. „Im Mittelpunkt stehen Themen wie Energieeffizienz, die Leistbarkeit von Wohnen und der Verbraucherschutz“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Hier ist der Überblick über wichtige neue Entwicklungen.

Bauzinsen: Im Spannungsfeld der Geldpolitik

Die Entwicklung der Immobilienkreditzinsen wird von zwei gegenläufigen Einflüssen bestimmt. Die Europäische Zentralbank hat ihre Geldpolitik noch einmal weiter gelockert und belässt die Leitzinsen auf historisch niedrigem Niveau, während in den USA mit der gestern verkündeten Leitzinserhöhung die Zinswende eingeläutet wurde. In diesem Spannungsfeld werden kurzfristig Schwankungen um ein insgesamt günstiges Niveau erwartet, mittel- bis langfristig können die Zinswende in den USA und eine konjunkturelle Erholung in Europa aber zu steigenden Konditionen führen. „Wir erwarten einen eher moderaten Anstieg in 2016“, sagt Michiel Goris. „Die Finanzierung der eigenen Immobilie wird voraussichtlich teurer, aber nicht teuer“. Denn im historischen Vergleich sind die derzeitigen Zinsen von oft unter zwei Prozent für zehnjährige Zinsbindungen sehr günstig, vor fünf oder zehn Jahren lagen sie zum Teil mehr als doppelt so hoch mit entsprechend höheren monatlichen Raten.

Auch bei den aktuell besonders niedrigen Zinsen kann man bei der Baufinanzierung vieles falsch machen. Lassen Sie sich deshalb unabhängig beraten und vertrauen Sie nicht allein Ihrer Hausbank. (Foto: Interhyp)
Auch bei den aktuell besonders niedrigen Zinsen kann man bei der Baufinanzierung vieles falsch machen. Lassen Sie sich deshalb unabhängig beraten und vertrauen Sie nicht allein Ihrer Hausbank. (Foto: Interhyp)

Schärfere Vorgaben für Energieeffizienz, bessere Förderung

Ab 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Formal bleibt die EnEV 2014 bestehen, jedoch werden die energetischen Anforderungen verschärft. „Für Bauherren bedeutet die EnEV ab 2016, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25 Prozent angehoben werden – was die Baukosten oft erhöht“, sagt Goris. Wer einen Neubau plant, kann dafür aber auch von neuen Fördermitteln profitieren. Die staatliche Förderbank KfW hat dazu einige Programme angepasst. So wird der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ ab April 2016 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Das KfW-Effizienzhaus 70 wird allerdings nicht mehr gefördert, da es durch die EnEV ab 2016 Standard wird. „Wer ein solches Haus plant und noch KfW-Förderung erhalten will, muss bis Ende März seinen Kreditantrag stellen“, erklärt Goris.

In 2016 können zum Beispiel auch im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ jene Hausbesitzer zusätzliche Tilgungszuschüsse erhalten, die ihre Heizung austauschen und die Wärmeverteilung optimieren oder eine Lüftungsanlage einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern. Und mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW neben barrierereduzierenden Maßnahmen auch Umbauten, die ein Haus vor Einbruch schützen.

Gesetze zu Verbraucherschutz und Mietrecht

Für 2016 bereitet die Bundesregierung weitere Gesetze vor, die für Immobilienkäufer von Interesse sein können. So muss zum Beispiel die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird. So werden künftig an Information und Dokumentation neue Anforderungen gestellt. Auch zum Mietrecht stehen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietpreisbremse weitere Änderungen bevor. Nach den Plänen des Justizministeriums sollen zum Beispiel künftig nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Goris: „Besonders Kapitalanleger sollten diese Entwicklung verfolgen, da sie ihre Kalkulation der Mietrendite entsprechend anpassen müssen.“

Von Redaktion

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